Energieberatung für
Nichtwohngebäude nach DIN 18599

Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ermöglicht Ihnen die Entscheidungsprozesse über den effizienten Umgang mit Energie in Ihrem Unternehmen bewusst zu planen und zu steuern. Der gezielte Einsatz der erneuerbaren Energien führt zur Kostensenkung und höherem Ansehen des Unternehmens in der Gesellschaft.

+5 weitere Energieeffizienz-Experten

für Förderprogramme des Bundes in München, Augsburg, Ulm, Stuttgart und Frankfurt am Main unterstützen Sie in allen Fragen der energetischen Sanierung.

Unabhängige und staatlich zugelassene
Energieberater für München und Umgebung

unsere Leistungen

Wir kümmern uns
um alle bürokratischen Schritte für Sie

Bei einer ganzheitlichen Analyse des Gebäudeenergiebedarfs werden die Einsparpotentiale identifiziert. In Abstimmung wird ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept ausgearbeitet. Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen macht den Einstieg wirtschaftlich attraktiv und trägt ein Teil unserer Kosten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie langfristig.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Energieeffizienz-Experte

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept soll zeigen, wie ein Nichtwohngebäude:

  • Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie die Anforderungen eines bundesgefördertes Effizienzhauses erreicht.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

1. Kommunale Träger

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische
  • kommunale Gebietskörperschaften sein
    Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

2. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die 

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
    Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.

3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.

Unverbindliche
Erstberatung

Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.

Setzen Sie auf
unsere Expertise

Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen. 

Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experte

Energie Effizienz Experte Dmitri Berdnikow

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