Hydraulischer Abgleich in München und Umgebung schnell und rechtssicher von geprüften Energie-Effizienz-Experten

Bis zu 20% der Energiekosten sparen und die rechtliche Anforderungen gemäß §60b GEG erfüllen.

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Mit hydraulischem Abgleich effizient heizen

Viele Heizungsanlagen haben ein häufiges Problem beim Heizen – manche Räume bekommen zu wenig Wärme, der Heizkörper wird nicht warm genug. Der meist am weitesten von der Heizung entfernter Raum bleibt im Winter kalt und unbehaglich. Dieses Missverhältnis kann ganz einfach mit einem hydraulsichen Abgleich behoben werden. Für viele Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich inzwischen pflicht. 

In der heutigen Zeit sind energieeffiziente Heizsysteme wichtiger denn je. Ein oft unterschätzter, aber entscheidender Faktor für die Optimierung der Heizleistung ist der hydraulische Abgleich. Doch was genau ist hydraulischer Abgleich, und wie kann er Ihnen helfen, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig den Komfort in Ihrem Zuhause zu erhöhen?

Hier erfahren Sie, wie die Optimierung der Heizung mit hydrakulischem Abgleich funktioniert, was dafür erforderlich ist und wieviel Sie dadurch sparen können. 

Was ist hydraulischer Abgleich?

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren zur Optimierung von Heizsystemen, das sicherstellt, dass jeder Heizkörper im Gebäude die richtige Menge an Heizwasser erhält. Ziel ist es, eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu erreichen, indem die Druckverhältnisse im Heizsystem ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass jeder Heizkörper so eingestellt wird, dass er die richtige Menge an Wasser erhält, um die gewünschte Raumtemperatur effizient zu erreichen.

Warum ist hydraulischer Abgleich wichtig?

  1. Energieeffizienz steigern : Ein gut abgestimmtes Heizsystem reduziert den Energieverbrauch, da die Wärme gleichmäßig verteilt wird und keine Überhitzung in einzelnen Räumen stattfindet. Dies führt zu niedrigeren Heizkosten und einem geringeren CO2-Ausstoß.

  2. Komfort erhöht : Durch die gleichmäßige Wärmeverteilung wird ein komfortables Raumklima geschaffen. Kein Raum wird zu heiß oder zu kalt, was den Wohnkomfort erheblich steigert.

  3. Verlängerung der Lebensdauer : Ein korrekt abgestimmtes Heizsystem belastet die Heizkomponenten gleichmäßig, was deren Lebensdauer verlängert und die Wartungskosten reduziert.

Wie wird der hydraulische Abgleich durchgeführt?

Der hydraulische Abgleich wird in mehreren Schritten durchgeführt:

  1. Berechnung des Wärmebedarfs : Zunächst wird der Wärmebedarf jedes Raumes ermittelt. Hierbei werden Faktoren wie Raumgröße, Isolierung und Fensterflächen berücksichtigt. Wichtig ist, dass die sogenannte Heizlast nach DIN EN 12832 durchgeführt wird. 

  2. Bestimmung der optimalen Durchflussmengen : Basierend auf den berechneten Wärmebedarfen werden die optimalen Durchflussmengen für jeden Heizkörper festgelegt. Das erfolgt anhand des Vergleichs des Wärmebedarfs jedes einzelnen Zimmers und der Leistung des installierten Heizkörpers. 

  3. Einstellung der Heizkörperventile : Die Ventile der Heizkörper werden so eingestellt, dass die richtige Menge an Heizwasser durch jeden Heizkörper fließt. Dies geschieht durch Justierung der Ventilöffnungen und gegebenenfalls durch den Einbau von Regelventilen. Die errechnete Einstellwerte sind dafür unbedingt erforderlich.

  4. Überprüfung und Feineinstellung : Nach der ersten Einstellung wird das System überprüft, um sicherzustellen, dass die Wärmeverteilung tatsächlich gleichmäßig ist. Eventuelle Feinjustierungen können erforderlich sein.

Fazit

Der hydraulische Abgleich ist eine effektive Methode, um Ihre Heizkosten zu senken und den Komfort in Ihrem Zuhause zu verbessern. Durch die gleichmäßige Verteilung der Wärme wird nicht nur Energie gespart, sondern auch die Lebensdauer Ihres Heizsystems verlängert. Wenn Sie auch auf der Suche nach Möglichkeiten sind, Ihre Heizkosten zu optimieren und gleichzeitig für ein angenehmes Raumklima zu sorgen, ist der hydraulische Abgleich eine lohnende.

Für die Gebäude bis 5 Wohneinheiten kann der hydraulische Abgleich im Rahmen der BEG EM – Einzelmaßnahmen gefördert werden. Ab 6 Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich verpflichtend durchzuführen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen in Ihrer konkreten Situation weiter.

Lesen Sie in unserem Magazin EnergiekonzeptPlus Aktuell, Ausgabe 08.2024 mehr über den hydraulischen Abgleich

Erfahren Sie mehr über die Pflichten für Eigentümer und WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften).

Energiekonzept Plus Aktuell - Ausgabe 08/2024

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Fragen und Antworten rund um das hydraulische Abgleich und das GEG 2024

In Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten muss die Gaszentralheizung bis zum 30. September 2024 gemäß EnSimiMaV überprüft und bei Bedarf optimiert werden. Ein hydraulischer Abgleich ist ebenfalls bis zu diesem Datum einmalig erforderlich, falls dieser noch nicht durchgeführt wurde.

Diese Verpflichtung beruht zurzeit auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Die Regelungen sind von Januar bis September 2024 vorübergehend parallel zu den Bestimmungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) anzuwenden, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

In größeren Mehrfamilienhäusern mit zehn oder mehr Wohneinheiten war der 15. September 2023 der Stichtag.

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine entsprechenden Vorschriften. Die Heizungsoptimierung dieser Kategorie ist als Einzelmaßnahme sogar noch förderfähig.

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt in den §60b und §60c aufbauend auf der EnSimiMaV neue Regelungen zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen.

Eine Bestätigung ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.

Was ist eine Energieberatung und welche Vorteile bringt sie mir?

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden „Gebäudeenergiegesetz – GEG 2020“ vom 8.8.2020 wurde durch das Gesetzt zur Änderung des GEG vom 16.10.2023 geändert.

Die Änderungen gelten ab dem 1.1.2024.

Ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

GEG 2024 Artikel 6:

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 Nummer 22 [§ 60 b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen und 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung] sowie Artikel 3 [Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung] am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Was ändert sich für die Heizungen im Bestand und Neubau?

Gegenüber dem bisher geltenden GEG 2020 gelten ab dem 1.1.2024 einige neue Regeln. In den meisten Neubauten müssen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten.

Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert.

Was ist beim Einbau einer fossil betriebenen Heizung zu beachten?

Vor dem Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, ist eine Beratung von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen.

Unsere Energieberatung entspricht den gesetzlichen Anforderungen!

geht die Heizung kaputt, ist keine Förderung möglich – der Tausch gilt als Neuanschaffung!

Was ist beim Einbau einer fossil betriebenen Heizung noch zu beachten?

Ab 2045 ist die zwingende Umstellung auf brennstofffreie
Technik umzusetzen, das bedeutet für alle jetzt eingebaute Heizkessel einen maximalen Betrieb von max. 20 Jahren.

Wir empfehlen Ihnen eine Konzeptionierung der Wärmeversorgung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung vor dem Einbau vorzunehmen.

Welche Übergangsfristen gelten für neu eingebaute Heizungen?

Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage soll gem. §71 Abs. 9 sicherstellen, dass:

  • ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent,
  • ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und
  • ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent

aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Wie lange dauert eine Energieberatung?

Eine Energieberatung dauert in der Regel 2 – 4 Wochen und erfordert mindestens einen Ortstermin zur Zustandsbewertung. Die Bearbeitung des Zuschussantrages durch das BAFA kann ca. 2 Monate in Anspruch nehmen. Mit der Beratung darf unschädlich für die Förderung direkt nach der Antragstellung begonnen werden. Das Förderrisiko trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

Wann sollte ich eine Energieberatung in Anspruch nehmen?

Eine Energieberatung lohnt sich besonders bei geplanten Sanierungen, Neubauten oder Modernisierungen. Auch wenn Sie Ihre Energiekosten reduzieren möchten oder nach Möglichkeiten zur Nutzung von Förderungen suchen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Beratung.

Sollte in Ihrem Gebäude noch ein nicht Niedertemperatur Kessel verbaut sein, ist dieser zwingend auszutauschen!

Muss die alte Gas- oder Ölheizung umgebaut werden?

§71 Abs. 12 lautet wie folgt:

„Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19 . April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden.“

GEG 2024 – Pflichten für Eigentümer und WEG

Wer muss tätig werden?

§ 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

(1) Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Was soll ebenfalls geprüft werden?

§ 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

(2) Zur Optimierung einer Anlage zur Wärmeerzeugung nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 sind unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes und die menschliche Gesundheit regelmäßig notwendig:

  1. die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  2. die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und eine Information des Betreibers, insbesondere zur Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung,
  3. die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  4. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe,
  5. die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  6. die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern, und
  7. die Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere die Vorgaben des § 71 Absatz 1 für Heizungsanlagen.

Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?

§ 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

(2) Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:

  1. eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831,
  2. eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
  3. die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung,
  4. die Bestätigung des hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B ist einschließlich der Einstellwerte, […] schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen.

Die Bestätigung des Satzes 1 ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen!

Welche Folgen hat eine Missachtung dieser gesetzlichen Vorschrift?

§ 108 Bußgeldvorschriften

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden

  1. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3, 8 bis 11 und 20 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
  2. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 21 bis 28 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und
  3. in den Fällen des Absatzes 1

a. Nummer 4 bis 7, 14, 15 und 29 bis 32,

b. Nummer 12, 13 und 16 bis 19 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 Buchstabe b ist § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten anzuwenden.

Sollte der hydraulische Abgleich nicht, oder nicht rechtzeitig vorliegen, droht eine Geldbuße bis zu 5.000 €!

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist eine spezifische Methode zur Optimierung und Regelung des Wasserdurchflusses in Heizungsanlagen.

Bei diesem Verfahren steht die individuelle Anpassung der Durchflussmengen an die tatsächlichen Bedürfnisse jedes Heizkörpers im Fokus.

Das Bild zeigt einen nicht einregulierten Heizkreis und eine einreguliertes Heizkreis

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist ein entscheidender Schritt bei der Planung und Optimierung von Heizungsanlagen. Zudem ist diese seit dem 01.01.2024 bei allen neu installierten Anlagen sowie bei Anlagen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten verpflichtend!!!

Hier wird der Wärmebedarf für alle beheizten Räume eines Gebäudes separat ermittelt. Die Norm legt hierfür detaillierte Richtlinien fest, um die korrekte Dimensionierung von Heizsystemen sicherzustellen und somit einen effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten.

Die Berechnung beginnt mit einer umfassenden Analyse der Gebäudehülle, wobei sämtliche Bauteile wie Wände, Fenster, Dach und Böden in die Berechnung einfließen.

Zusätzlich werden weitere Faktoren wie die Normaußentemperatur, die Bauteilwärmeverluste, die Nutzung der Räume, die thermischen Eigenschaften der Baustoffe sowie eventuelle interne Wärmequellen berücksichtigt.

1.
Berechnung der Heizlast pro Raum

Für jeden Raum wird die benötigte Heizleistung basierend auf den räumlichen Gegebenheiten berechnet.

2.
Erfassung der Heizflächen

Die vorhandenen Heizflächen wie Heizkörper oder Fußbodenheizungen werden identifiziert und deren Wärmeleistung ermittelt.

3.
Bestimmung der Einstellwerte

Die optimalen Einstellwerte für die Thermostatventile oder Regelventile im System werden unter Berücksichtigung der hydraulischen Eigenschaften berechnet.

4.
Einstellung der Ventile

Die Ventile werden so justiert, dass der erforderliche Wasserdurchfluss erreicht wird. Gegebenenfalls werden Ventile ausgetauscht oder Strangregulierventile installiert.

5.
Kontrolle und Fein-abstimmung

Nach der Ventileinstellung wird das System überprüft und gegebenenfalls feinjustiert.

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Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen. 

Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experte

Energie Effizienz Experte Dmitri Berdnikow

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