Bei einer Sanierung wird der Luftwechsel im Haus verändert: Wo vorher ungewollt Frischluft über Fugen und nicht so dichte wie heute Fenster einströmte, ist nach der Sanierung alles luftdicht verschlossen. Deshalb muss laut Förderrichtlinien und DIN 1946-6 je nach Sanierungsvorhaben auch ein Lüftungskonzept erstellt werden.
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Beseitige das schlechte Raumklima
mit einem Lüftungskonzept
Energieeffiziente Gebäude und modernisierte Häuser werden möglichst luftdicht gebaut uns saniert. Die erforderliche Luftmenge, die Komfort, Hygiene und Abfuhr von Feuchtigkeit sowie Schadstoffen gewährleistet ist oft nur mit lufttechnischen Maßnahmen zu erreichen. Die DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“ ist eine Norm zu Planung, Umsetzung und Nachweis eines geeigneten Lüftungskonzepts. Ein Lüftungskonzept ist auch für die Förderung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Zum Beispiel wenn in Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder bei den Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird. Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Lüftungskonzept obligatorisch.
Wir unterstützen Sie mit Ihrem individuellen Lüftungskonzept gern.
Energieeffizienz-Experte
Die energetisch sanierten Häuser und Neubauten werden in der Regel luftdicht ausgeführt. Bei manchen Maßnahmen ist eine Luftdichtheitsprüfung erforderlich. Das nachströmen der Frischluft -und das Abtransport der verbrauchten Luft ist in einem Luftdichten Haus nicht mehr, wie in der Vergangenheit möglich. Das ist energetisch ein sehr wichtig – so werden die Wärmeverluste stark reduziert. Im dichten Gebäude steigt zwangsläufig die Luftfeuchtigkeit und CO2-Anteil an. Um die Schäden von dem Bauwerk abzuhalten und die Gesundheit der Bewohner zu sichern werden lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich. Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zeigt die erforderliche Luftwechselrate in jedem Raum auf und sichert damit den erforderlichen Luftwechsel.
Die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus ist genau geregelt:
In all diesen Fällen ist ein Lüftungskonzept zwingend erforderlich. Dabei wird überprüft, ob eine Lüftungstechnische Maßnahme (Einbau einer Lüftungsanlage) erforderlich ist oder eine sogenannte Querlüftung ausreicht. Falls eine Lüftungsanlage erforderlich wird, ist ein Fachplaner oder eine Fachfirma mit weiteren Planung zu einzubinden.
Die kontrollierte Wohnungslüftung ist oft ein fester Bestandteil einer Sanierung. Deshalb unterstützen BAFA und KfW den Einbau einer Lüftungsanlage mit Förderung, alternativ kann der Steuerbonus in Anspruch genommen werden.
Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
Näheres erfahren Sie bei der Fördergebern. Hier geht’s direkt zu KFW und BAFA.
Sie planen einen Fenstertausch, Dachsanierung oder Sanierung zum Effizienzhaus? Lassen Sie uns prüfen, ob ein Lüftungskonzept in Ihrem individuellen erforderlich ist. Gerne unterstützen wir Sie als Fachplaner und Energieeffizienz Experten mit der Gestaltung eines gesunden Wohnraums.
Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen.
Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experte