LCA-Bilanzierung gemäß QNG für klimafreundlichen Neubau Wohngebäude (KFN WG)

Für eine aktuelle Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ müssen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Von dieser Förderung profitieren sowohl Selbstnutzer als auch Investoren. Als zertifizierte, in der EEE-Liste des Bundes geführte LCA-Spezialisten erstellen wir eine Ökobilanz (Life Cycle Assesment), die Ihnen die vergünstigte Finanzierung bis zu 100.000€ pro Wohneinheit ermöglicht.

Dmitri Berdnikow M.Eng, LCA-Experte

für Förderprogramme des Bundes in München, Augsburg, Ulm, Stuttgart und Frankfurt am Main unterstützen Sie in allen Fragen der energetischen Sanierung.

Unabhängiger und staatlich zugelassener
LCA-Experte für nachhaltiges Bauen und Sanieren

unsere Leistungen

Mit LCA Ökobilanz
bis zu 100.000 €/WE von der KfW vergünstigt bekommen

Die Ökobilanzierung, auch „Life Cycle Assessment“ – LCA oder Lebenszyklusanalyse genannt, wird gemäß DIN EN 15804 zur Ermittlung des Lebenszyklus von Gebäuden durchgeführt. Im GEG und den meisten Förderprogrammen wird nur ein sehr kleiner Ausschnitt des gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. LCA dagegen berücksichtigt den Lebenszyklus eines Gebäudes „von der Wiege bis zur Bahre“ – von der Errichtung bis zum Abriss.

Die Ökobilanzierung ist ein komplexes Konstrukt mit einer Reihe an Regelwerken. Das zentrale Regelwerk ist das Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen – QNG. Dieses regelt die QNG-Siegel, die durch unabhängige Zertifizierungsstellen (es gibt nur vier) ausgestellt werden und NH-Klassen, die durch die Siegeldokumente dieser Stellen nachgewiesen werden. Diese Siegel sind für die BEG-Förderung mit QNG-Siegel erforderlich.

Mit unserem Nachweis des LCA für KfW-Neubauförderung partizipieren Sie am Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude. Die Einbindung eines Experten für Energie­effizienz
(EEE-Liste der dena) ist dabei obligatorisch. Wir sind in der Energie-Experten-Liste des Bundes in dieser Kategorie eingetragen.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

LCA-Experte

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Wohngebäuden und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ („TMA“) erfüllen. Die LCA-Analyse und Baubegleitung gewährt Ihnen die Sicherheit, dass die Anforderungen erfüllt werden.

Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohn­gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.
    Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz.

Höhe der Förderung

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

Erreichen Sie mit LCA die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.

Förderung

Wer ist antragsberechtigt?

Die KfW  fördert alle, die in klima­freundliche Neu­bauten investieren. Dazu gehören:

  • Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Unverbindliche
Erstberatung

Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.

Setzen Sie auf
unsere Expertise

Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen. 

Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experte

Energie Effizienz Experte Dmitri Berdnikow

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