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Mit dem FKG – Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude sichern Sie sich bis zu 30 % Förderung für Einzelmaßnahmen

Das FKGFörderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Landeshauptstadt München – ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um attraktive 10 % Zusatzförderung. Gemeinsam mit den Bundesmitteln unterstützt es Münchner Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Gebäude fit für die Klimaneutralität 2035 zu machen.

Energieberatung in München & Bayern

30 Minutiges Gespräch kann Ihnen tausende Euro sparen, sogar sechsstellig

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unsere Leistungen

Wir führen Sie sicher durch den Förderdschungel

Die Förderverfahren sind oft kompliziert und unübersichtlich – von der Beantragung bis zur Auszahlung.
BBP Engineering begleitet Sie Schritt für Schritt durch den bürokratischen Dschungel und sorgt dafür, dass kein Detail übersehen wird.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Telefongespräch, und wir geben Ihnen eine kompetente Ersteinschätzung zu Ihren Fördermöglichkeiten und nächsten Schritten.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Energieeffizienz-Experte

WDVS

Förderung von Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt) (FKG)

Folgende bauliche Maßnahmen können gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern, Außentüren
  • RLT-Anlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung
  • Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Netzdienlichkeit der technischen Anlagen von Wohngebäuden „Efficiency Smart Home“
  • Heizungsoptimierung

Der Fördersatz für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt 10 % der förderfähigen Kosten gemäß BEG. So steigt Ihre BEG EM Förderung auf bis zu 30% !

Wärmepumpe

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt)

Folgende bauliche Maßnahmen können gefördert werden:

  • Solarthermische Anlagen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern in bestehende Wohngebäude als Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete sowie Maßnahmen für Gebäude- und Wärmenetze. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wichtig ist, dass der FKG-Antrag zuerst gestellt wird. Für dieselbe Maßnahme muss dann beim BAFA bzw. der KfW ein Förderantrag für die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestellt werden.

Effizienzhaus

Förderung von Sanierungsstandard (BEG-gekoppelt) (FKG)

Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden, die einen Effizienzhaus-Standard des FKG erreicht (EH 55 oder besser beziehungsweise EH-Denkmal).

Der Fördersatz beträgt:

  • 10 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß BEG, wenn der FKG-Antrag ab 19.12.2024 gestellt wurde. ​

Folgende Effizienzhausstandards können gefördert werden:

  • Sanierung zum EH 40, EH 40 EE oder EH 40 NH
  • Sanierung zum EH 55, EH 55 EE oder EH 55 NH
  • Sanierung zum EH Denkmal, EH Denkmal EE oder Denkmal 55 NH
Ökobilanzierung Haus

Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz (FKG)

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden. Diese darf über den Lebenszyklus des Gebäudes (Betrachtungszeitraum 50 Jahre) einen Grenzwert für die Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter Nettoraumfläche und pro Jahr nicht überschreiten.

Der Fördersatz beträgt 15Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.​ ​

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern

Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist oder welche Anforderungen für die LCA-Ökobilanz gelten?
Senden Sie uns einfach eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

Unverbindliche
Erstberatung

Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.

Vertrauen Sie auf erfahrene Energieberater aus München

Unternehmen der Zukunft 2025

Setzen Sie auf Kompetenz, Erfahrung und Qualität – mit unseren Energieberatern aus München, Stuttgart und Frankfurt am Main sind Sie in besten Händen.
Die Qualität unserer Arbeit sichern wir durch kontinuierliche Fortbildung und den aktiven Austausch in Fachnetzwerken. Als Mitglied anerkannter Fachberufsverbände wie GIH und VDI verpflichten wir uns zu höchsten Standards und einer konsensorientierten, unabhängigen Arbeitsweise.

Um sicherzustellen, dass jede Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden kann, legen wir als Sachverständige größten Wert auf Qualitätssicherung in allen Projektphasen – von der Planung bis zur Umsetzung.

Dmitri Berdnikow, M.Eng., leitet das Team mit fundierter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern ist er aktiv in der Ausbildung zukünftiger Energieberater tätig – ein Engagement, das für Fachwissen, Verantwortung und höchste Beratungsqualität steht.

Beim Big Bang KI Festival durfte die BBP Engineering GmbH die Auszeichnung als „Unternehmen der Zukunft“ entgegennehmen – und ich könnte nicht stolzer sein!
Vielen Dank an das DIIND für diese tolle Anerkennung. 

➡️ Vertrauen Sie auf geprüfte Expertise und unabhängige Energieberatung in München und Bayern.

Unsere Expertise in der Presse

FAQ – Häufige Fragen zu FKG München (Stand 2025)

1) Was ist das FKG?

Das städtische Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ unterstützt Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften in München bei der energetischen Sanierung. Es ergänzt die Bundesförderung (BEG) und bietet zusätzliche Zuschüsse für umweltfreundliche Gebäude.

2) Wer kann FKG beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbaurechts- oder Nießbrauchsberechtigte sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Gefördert werden nur Gebäude, die im Stadtgebiet München liegen.

3) Was wird gefördert?

Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, Heizungstausch, umfassende Gebäudesanierungen sowie besonders klimafreundliche Gesamtsanierungen, bei denen der gesamte CO₂-Ausstoß über die Lebensdauer des Gebäudes berechnet wird.

4) Wie hoch sind die Fördersätze 2025?

Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten (bei Antrag ab 02.09.2024).
Besonders klimafreundliche Gesamtsanierungen: 15 % der Investitionskosten, maximal 150.000 € pro Wohneinheit.

5) Darf FKG mit BEG kombiniert werden?

Ja. Das FKG kann zusätzlich zur Bundesförderung (BEG) beantragt werden. Die Summe aus beiden Förderungen ist auf 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt, inklusive Bonus für Fachplanung und Baubegleitung.

6) Ist ein iSFP erforderlich?

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen ist ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich. Bei einer kompletten Gebäudesanierung mit CO₂-Bilanzierung ist kein iSFP nötig.

7) Gibt es Effizienzklassen-Grenzen?

Ja. Ab dem 31.07.2025 sind nur Gebäude förderfähig, die vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E bis H haben. Damit werden vor allem ältere, unsanierte Gebäude unterstützt.

8) Wie läuft die Antragstellung?

Der Antrag wird online über das städtische Förderportal gestellt – immer vor Beginn der Arbeiten. Erst nach der schriftlichen Förderzusage dürfen Aufträge vergeben werden.

9) Welche Fristen gelten für die Umsetzung?

Die Sanierung muss in der Regel innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Bei Bedarf kann die Frist auf vier oder fünf Jahre verlängert werden.

10) Gibt es technische Einschränkungen?

Bei klimafreundlichen Gesamtsanierungen werden Heizungen mit fossilen Brennstoffen (z. B. Öl oder Gas) nicht mehr gefördert. Erlaubt sind z. B. Wärmepumpen, elektrische Heizsysteme oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien.

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