FAQ – Häufige Fragen zu FKG München (Stand 2025)
1) Was ist das FKG?
Das städtische Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ unterstützt Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften in München bei der energetischen Sanierung. Es ergänzt die Bundesförderung (BEG) und bietet zusätzliche Zuschüsse für umweltfreundliche Gebäude.
2) Wer kann FKG beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbaurechts- oder Nießbrauchsberechtigte sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Gefördert werden nur Gebäude, die im Stadtgebiet München liegen.
3) Was wird gefördert?
Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, Heizungstausch, umfassende Gebäudesanierungen sowie besonders klimafreundliche Gesamtsanierungen, bei denen der gesamte CO₂-Ausstoß über die Lebensdauer des Gebäudes berechnet wird.
4) Wie hoch sind die Fördersätze 2025?
Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten (bei Antrag ab 02.09.2024).
Besonders klimafreundliche Gesamtsanierungen: 15 % der Investitionskosten, maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
5) Darf FKG mit BEG kombiniert werden?
Ja. Das FKG kann zusätzlich zur Bundesförderung (BEG) beantragt werden. Die Summe aus beiden Förderungen ist auf 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt, inklusive Bonus für Fachplanung und Baubegleitung.
6) Ist ein iSFP erforderlich?
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen ist ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich. Bei einer kompletten Gebäudesanierung mit CO₂-Bilanzierung ist kein iSFP nötig.
7) Gibt es Effizienzklassen-Grenzen?
Ja. Ab dem 31.07.2025 sind nur Gebäude förderfähig, die vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E bis H haben. Damit werden vor allem ältere, unsanierte Gebäude unterstützt.
8) Wie läuft die Antragstellung?
Der Antrag wird online über das städtische Förderportal gestellt – immer vor Beginn der Arbeiten. Erst nach der schriftlichen Förderzusage dürfen Aufträge vergeben werden.
9) Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Die Sanierung muss in der Regel innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Bei Bedarf kann die Frist auf vier oder fünf Jahre verlängert werden.
10) Gibt es technische Einschränkungen?
Bei klimafreundlichen Gesamtsanierungen werden Heizungen mit fossilen Brennstoffen (z. B. Öl oder Gas) nicht mehr gefördert. Erlaubt sind z. B. Wärmepumpen, elektrische Heizsysteme oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien.