Zusammen mit den Förderangeboten des Bundes soll es den Münchner Bürgern eine entscheidende Hilfe bieten, ihre Gebäude fit für die Klimaneutralität 2035 zu machen. Das FKG stockt bei einer energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf. Dabei gilt eine bewilligte BEG Förderung als Voraussetzung für eine Förderung von FKG-Einzelmaßnahmen sowie FKG-Sanierungsstandards.
für Förderprogramme des Bundes in München, Augsburg, Ulm, Stuttgart und Frankfurt am Main unterstützen Sie in allen Fragen der energetischen Sanierung.
Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich. Grundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung zu einem klimaneutralen Gebäude ist immer eine Energieberatung, insbesondere wenn die Sanierung in Schritten erfolgt. Daher sind FKG-Einzelmaßnahmen nur förderfähig, wenn eine gebäudespezifische Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wurde.
Unabhängige und staatlich zugelassene
Energieberater für nachhaltiges Bauen und Sanieren
Die Förderverfahren sind wahrlich kompliziert und unübersichtlich. Von der Beantragung bis zur Auszahlung begleiten wir Sie durch den bürokratischen Dschungel. Vereinbaren Sie gleich ein kostenloses Telefongespräch und wir geben Ihnen unsere Ersteinschätzung.
Energieeffizienz-Experte
Folgende bauliche Maßnahmen können gefördert werden:
Der Fördersatz für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt 10 % der förderfähigen Kosten gemäß BEG. So steigt Ihre BEG EM Förderung auf bis zu 30% !
Folgende bauliche Maßnahmen können gefördert werden:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern in bestehende Wohngebäude als Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete sowie Maßnahmen für Gebäude- und Wärmenetze. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wichtig ist, dass der FKG-Antrag zuerst gestellt wird. Für dieselbe Maßnahme muss dann beim BAFA bzw. der KfW ein Förderantrag für die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestellt werden.
Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden, die einen Effizienzhaus-Standard des FKG erreicht (EH 55 oder besser beziehungsweise EH-Denkmal).
Der Fördersatz beträgt:
Folgende Effizienzhausstandards können gefördert werden:
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden. Diese darf über den Lebenszyklus des Gebäudes (Betrachtungszeitraum 50 Jahre) einen Grenzwert für die Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter Nettoraumfläche und pro Jahr nicht überschreiten.
Der Fördersatz beträgt 15Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen.
Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experte