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DIN 18599 für Nichtwohngebäude in München & Oberbayern. Energieberatung (BAFA Modul 2), GEG-Nachweise und Energieausweise. Sauber gerechnet - verständlich entscheiden.

Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude liefert Ihnen Planungssicherheit: Sie erfahren, wo Energie und Geld verloren gehen, welche Maßnahmen
wirklich Wirkung haben und in welcher Reihenfolge Sie investieren sollten. Das reduziert Betriebskosten, verhindert Fehlentscheidungen und macht Förder- und Nachweisprozesse deutlich einfacher.

Energieberatung in München & Bayern

30 Minutiges Gespräch kann Ihnen tausende Euro sparen.

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unsere Leistungen

Wann Sie DIN 18599 wirklich brauchen

Sie profitieren von DIN 18599 immer dann, wenn Ihr Gebäude mehr ist als „Heizung + Hülle“:

1) BAFA Modul 2: Energetische Beratung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)

Wenn Sie sanieren oder Ihr Gebäude strategisch entwickeln wollen, liefert die DIN-18599-Energieberatung die Grundlage für ein Sanierungskonzept inklusive Varianten und Prioritäten.

2) GEG-Nachweise im Nichtwohnungsbau

Für den GEG-Nachweis dürfen Nichtwohngebäude über DIN V 18599:2018-09 bilanziert werden, entweder mit Zonierung oder als vereinfachtes Einzonen-Modell.

3) Energiebedarfsausweis / Energieausweis-Pflichten

Wenn Vermietung, Verkauf oder formale Pflichten im Raum stehen, brauchen Sie einen Energieausweis, dessen Berechnung im Nichtwohngebäude praktisch an der DIN V 18599 hängt.

Was Sie bei uns bekommen

Sie bekommen keine Maßnahmen-Liste. Sie bekommen einen Fahrplan, der Fehlentscheidungen verhindert und die nächsten Schritte logisch sortiert.

  • Vor-Ort-Bestandsaufnahme mit Fokus auf Nutzung, Betriebszeiten, TGA-Realität und Entscheidungsziele
  • Digitaler Gebäudemodell-Aufbau und Ist-Bilanz nach geltender Methodik
  • Maßnahmenpakete mit nachvollziehbarer Reihenfolge (was zuerst, was später, was gar nicht)
  • Kostenrahmen und Effekte, damit Entscheidungen nicht auf Hoffnung basieren
  • Förderlogik integriert, statt „Förderung später irgendwie“
  • Ergebnisgespräch in Klartext, damit Ihr Team das Konzept wirklich nutzen kann

So läuft das Projekt ab

Schritt 1: Kurz-Kickoff (Ziel, Objekt, Datenlage)

Wir klären, wofür Sie die Bilanz brauchen: Förderung, Compliance, Sanierungsentscheidung, Portfolio-Vergleich.

Schritt 2: Vor-Ort-Termin

Wir prüfen Substanz, Anlagen, Regelung, Nutzerprofile und die Punkte, die später in der Modellierung entscheiden.

Schritt 3: Zonierung und Modellierung

Hier entsteht die belastbare Grundlage: Zonen, Nutzungsprofile, Anlagen, Randbedingungen. Keine „Pi-mal-Daumen-Bilanz“.

Schritt 4: Varianten, Maßnahmenlogik, Prioritäten

Wir drehen nicht am Ergebnis, wir erklären es. Damit Sie intern entscheiden können, ohne Nebel.

Schritt 5: Förder- und Umsetzungsanschluss

Wenn Förderprogramme relevant sind, strukturieren wir die Reihenfolge so, dass Förderfähigkeit nicht durch Formfehler scheitert.

BAFA Modul 2: Förderung und der eine Prozessfehler, der Zeit kostet

Die Förderung im BAFA Modul 2 beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.
Die maximalen Zuschüsse hängen von der (beheizten/gekühlten) Nettogrundfläche ab:
850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²).

Wichtig seit 01.01.2025: Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
Verträge müssen, wenn überhaupt, sauber aufschiebend bedingt geschlossen werden.
Das ist kein Formalismus, das ist der Klassiker, mit dem Projekte unnötig ausbremsen.

Normstand: GEG-Praxis und aktueller DIN-Stand

  • Für Nichtwohngebäude ist die DIN V 18599:2018-09 im GEG-Kontext weiterhin das zentrale Nachweisverfahren (Zonierung oder Einzonen-Modell).
  • Seit Oktober 2025 liegt eine überarbeitete Fassung als DIN/TS 18599 vor.
    Wir arbeiten normnah und erklären, was davon für Ihr Projekt praktisch relevant ist.

Für wen das besonders sinnvoll ist

Typische Projekte in München/Oberbayern:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Handel, Filialen, Nahversorgung
  • Schulen, Kitas, kommunale Liegenschaften
  • Kliniken, Pflege, Gesundheitsimmobilien
  • Produktion, Werkstätten, Logistik (mit echten Betriebszeiten, echten Lastprofilen)

Wenn Ihr Gebäude RLT, Kühlung, Beleuchtung, unterschiedliche Nutzungszonen hat,
wird die Beratung nicht „komplizierter“, sondern endlich aussagekräftig.

Warum BBP Engineering

Weil wir nicht nur rechnen, sondern vom Ziel rückwärts planen:
Maßnahmenlogik, Reihenfolge, Förderfähigkeit, Umsetzungsfähigkeit.
Das ist der Unterschied zwischen einem Bericht und einer Entscheidung, die trägt.

Und weil wir Grenzen ziehen: Wer nur „einen Zettel“ will, passt nicht zu uns.
Wer Klarheit will, schon.

FAQ: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Was ist eine Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude? 

Eine Energieberatung nach DIN V 18599 ist eine strukturierte Bewertung Ihres Nichtwohngebäudes, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Planungs- und Entscheidungsprozesse bringt. Ziel ist ein Sanierungskonzept, das entweder schrittweise modernisiert oder eine Sanierung „in einem Zug“ bis zum Effizienzgebäude-Niveau vorbereitet.

Was bringt mir das als Eigentümer oder Betreiber konkret?

Sie gewinnen drei Dinge, die im Alltag zählen:

  1. Klarheit über die wirksamsten Hebel (statt Maßnahmen nach Bauchgefühl)
  2. Eine belastbare Reihenfolge (damit Investitionen sich nicht gegenseitig ausbremsen)
  3. Planbarkeit für Budget, Einkauf und Umsetzung (inklusive der Förderlogik, wenn relevant).

Ist das einfach ein Energieausweis in „teurer“?

Nein. Ein Energieausweis ist eine Pflicht-/Nachweisunterlage für bestimmte Anlässe. Die Energieberatung ist dafür da, Entscheidungen vorzubereiten: Was wird gemacht, wann, warum, mit welcher Wirkung und welchen Risiken. Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau werden nach GEG auf Basis der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) berechnet, die Beratung geht darüber hinaus in die Maßnahmen- und Umsetzungslogik.

Worin liegt der Unterschied zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Das Audit (DIN 16247-1) dient häufig Compliance-Pflichten und identifiziert Einsparpotenziale. Die Energieberatung nach DIN V 18599 (BAFA Modul 2) ist stärker auf ein Sanierungskonzept und die Einbindung in Investitions- und Förderprozesse ausgerichtet.

Welche Ergebnisse bekomme ich am Ende?

Typischerweise erhalten Sie ein energetisches Sanierungskonzept mit Varianten (schrittweise oder Gesamtsanierung Richtung Effizienzgebäude) und einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte. Für die BAFA-Förderung gibt es zudem konkrete Vorgaben zum Aufbau des Beratungsberichts.

Muss das Gebäude vor Ort aufgenommen werden oder geht das remote?

Für eine nach der EBN-Richtlinie geförderte Energieberatung ist eine Vor-Ort-Begehung obligatorisch.

Wie läuft das Projekt typischerweise ab?

Üblich sind: Zielklärung, Daten-/Unterlagencheck, Vor-Ort-Termin, Ausarbeitung des Sanierungskonzepts und ein Ergebnisgespräch, in dem Prioritäten und Reihenfolge festgezurrt werden. Der BAFA-Prozess ist dabei klar strukturiert (Antrag im BAFA-Portal, anschließend Durchführung, Nachweise).

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Hilfreich sind Pläne/Flächen, Angaben zur Nutzung und zu Betriebszeiten, Informationen zu Heizung/Lüftung/Kälte/Beleuchtung (soweit vorhanden) sowie Verbrauchsdaten, wenn verfügbar. Wenn Unterlagen fehlen, lässt sich vieles mit Vor-Ort-Aufnahme und Plausibilisierung sauber ergänzen.

Wie lange dauert eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Das hängt an Datenlage, Gebäudegröße und interner Abstimmung. Realistisch ist: Je besser Unterlagen und Ansprechpartner verfügbar sind, desto schneller wird aus Analyse eine Entscheidungsvorlage. (Eine „Wochenend-Beratung“ ist bei Nichtwohngebäuden selten seriös.)

Was kostet das und wovon hängt das Honorar ab?

Das Honorar hängt vor allem an Komplexität, Datenqualität und dem gewünschten Ergebnisumfang (z. B. Varianten, Maßnahmenpakete, Umsetzungsanschluss). Für BAFA Modul 2 gilt außerdem eine klare Förderlogik mit Deckelung, die sich an der Nettogrundfläche orientiert.

Gibt es Förderung über BAFA (Modul 2) und wie hoch ist sie?

Ja. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche:
850 € (< 200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (> 500 m²). (Stand 02.2026. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien)

Ab wann darf man starten (Vorhabenbeginn)?

Nach der Richtlinie gilt: Mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung beginnen.
Ein Vertrag vor Bewilligung ist nur zulässig, wenn er aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen wird.
Eine auflösende Bedingung wird nicht mehr akzeptiert. Leistungserbringung vor Bewilligung ist unzulässig.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU sowie unter bestimmten Bedingungen auch Nicht-KMU, wenn der Gesamtenergieverbrauch bestimmte Grenzen einhält (Details regelt die BAFA-FAQ).

Kann ich die BAFA-Förderung wiederholt nutzen?

Ja, aber nicht beliebig oft. Die BAFA nennt als maßgeblichen Bezugspunkt die Auszahlung der zuvor gewährten Förderung (Frist: vier Jahre).

Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn-/Nichtwohnanteil)?

Für den Nichtwohnanteil eines gemischt genutzten Gebäudes kann ein Antrag möglich sein, wenn dieser getrennt zu bilanzieren ist. Die Zuordnung einzelner Nutzungen wird dabei von der BAFA konkret beschrieben.

Welche Normversion ist „aktuell“ und was ist mit dem Update 2025?

Im GEG-Kontext werden Energiebedarfsausweise auf Basis der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) erstellt. Parallel wurde im Oktober 2025 eine überarbeitete Technische Spezifikation DIN TS 18599 veröffentlicht. Für die Praxis zählt, welche Grundlage für Ihren konkreten Anlass (Nachweis, Ausweis, Förderung) maßgeblich ist.

Unverbindlich & kostenfrei – Dauer ca. 15–30 Min.

Sie möchten wissen, ob eine Energieberatung, Sanierung oder BAFA-Förderung für Ihr Gebäude sinnvoll ist?
In einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch erhalten Sie eine fachlich fundierte Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Projekt – egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, Bestand oder Neubau.

Gemeinsam klären wir:

  • den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes,

  • mögliche Einsparpotenziale und Sanierungsmaßnahmen,

  • passende Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW, BEG),

  • und den Ablauf einer Energieberatung oder Baubegleitung.

Unsere Ersteinschätzung hilft Ihnen, den wirtschaftlich und technisch sinnvollsten Weg zu finden – transparent, verständlich und unabhängig.
Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin – wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Über BBP Engineering – Kompetenz, Erfahrung und Qualität

Unternehmen der Zukunft 2025

Setzen Sie auf Kompetenz, Erfahrung und Qualität – mit unseren Energieberatern aus München, Stuttgart und Frankfurt am Main sind Sie in besten Händen.
Die Qualität unserer Arbeit sichern wir durch kontinuierliche Fortbildung und den aktiven Austausch in Fachnetzwerken. Als Mitglied anerkannter Fachberufsverbände wie GIH und VDI verpflichten wir uns zu höchsten Standards und einer konsensorientierten, unabhängigen Arbeitsweise.

Um sicherzustellen, dass jede Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden kann, legen wir als Sachverständige größten Wert auf Qualitätssicherung in allen Projektphasen – von der Planung bis zur Umsetzung.

Dmitri Berdnikow, M.Eng., leitet das Team mit fundierter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern ist er aktiv in der Ausbildung zukünftiger Energieberater tätig – ein Engagement, das für Fachwissen, Verantwortung und höchste Beratungsqualität steht.

Beim Big Bang KI Festival durfte die BBP Engineering GmbH die Auszeichnung als „Unternehmen der Zukunft“ entgegennehmen – und ich könnte nicht stolzer sein!
Vielen Dank an das DIIND für diese tolle Anerkennung.

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Vertrauen Sie auf geprüfte Expertise und unabhängige Energieberatung in München und Bayern.

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