Was ist eine Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 ist eine strukturierte Bewertung Ihres Nichtwohngebäudes, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Planungs- und Entscheidungsprozesse bringt. Ziel ist ein Sanierungskonzept, das entweder schrittweise modernisiert oder eine Sanierung „in einem Zug“ bis zum Effizienzgebäude-Niveau vorbereitet.
Was bringt mir das als Eigentümer oder Betreiber konkret?
Sie gewinnen drei Dinge, die im Alltag zählen:
- Klarheit über die wirksamsten Hebel (statt Maßnahmen nach Bauchgefühl)
- Eine belastbare Reihenfolge (damit Investitionen sich nicht gegenseitig ausbremsen)
- Planbarkeit für Budget, Einkauf und Umsetzung (inklusive der Förderlogik, wenn relevant).
Ist das einfach ein Energieausweis in „teurer“?
Nein. Ein Energieausweis ist eine Pflicht-/Nachweisunterlage für bestimmte Anlässe. Die Energieberatung ist dafür da, Entscheidungen vorzubereiten: Was wird gemacht, wann, warum, mit welcher Wirkung und welchen Risiken. Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau werden nach GEG auf Basis der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) berechnet, die Beratung geht darüber hinaus in die Maßnahmen- und Umsetzungslogik.
Worin liegt der Unterschied zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Das Audit (DIN 16247-1) dient häufig Compliance-Pflichten und identifiziert Einsparpotenziale. Die Energieberatung nach DIN V 18599 (BAFA Modul 2) ist stärker auf ein Sanierungskonzept und die Einbindung in Investitions- und Förderprozesse ausgerichtet.
Welche Ergebnisse bekomme ich am Ende?
Typischerweise erhalten Sie ein energetisches Sanierungskonzept mit Varianten (schrittweise oder Gesamtsanierung Richtung Effizienzgebäude) und einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte. Für die BAFA-Förderung gibt es zudem konkrete Vorgaben zum Aufbau des Beratungsberichts.
Muss das Gebäude vor Ort aufgenommen werden oder geht das remote?
Für eine nach der EBN-Richtlinie geförderte Energieberatung ist eine Vor-Ort-Begehung obligatorisch.
Wie läuft das Projekt typischerweise ab?
Üblich sind: Zielklärung, Daten-/Unterlagencheck, Vor-Ort-Termin, Ausarbeitung des Sanierungskonzepts und ein Ergebnisgespräch, in dem Prioritäten und Reihenfolge festgezurrt werden. Der BAFA-Prozess ist dabei klar strukturiert (Antrag im BAFA-Portal, anschließend Durchführung, Nachweise).
Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?
Hilfreich sind Pläne/Flächen, Angaben zur Nutzung und zu Betriebszeiten, Informationen zu Heizung/Lüftung/Kälte/Beleuchtung (soweit vorhanden) sowie Verbrauchsdaten, wenn verfügbar. Wenn Unterlagen fehlen, lässt sich vieles mit Vor-Ort-Aufnahme und Plausibilisierung sauber ergänzen.
Wie lange dauert eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Das hängt an Datenlage, Gebäudegröße und interner Abstimmung. Realistisch ist: Je besser Unterlagen und Ansprechpartner verfügbar sind, desto schneller wird aus Analyse eine Entscheidungsvorlage. (Eine „Wochenend-Beratung“ ist bei Nichtwohngebäuden selten seriös.)
Was kostet das und wovon hängt das Honorar ab?
Das Honorar hängt vor allem an Komplexität, Datenqualität und dem gewünschten Ergebnisumfang (z. B. Varianten, Maßnahmenpakete, Umsetzungsanschluss). Für BAFA Modul 2 gilt außerdem eine klare Förderlogik mit Deckelung, die sich an der Nettogrundfläche orientiert.
Gibt es Förderung über BAFA (Modul 2) und wie hoch ist sie?
Ja. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche:
850 € (< 200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (> 500 m²). (Stand 02.2026. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien)
Ab wann darf man starten (Vorhabenbeginn)?
Nach der Richtlinie gilt: Mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung beginnen.
Ein Vertrag vor Bewilligung ist nur zulässig, wenn er aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen wird.
Eine auflösende Bedingung wird nicht mehr akzeptiert. Leistungserbringung vor Bewilligung ist unzulässig.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU sowie unter bestimmten Bedingungen auch Nicht-KMU, wenn der Gesamtenergieverbrauch bestimmte Grenzen einhält (Details regelt die BAFA-FAQ).
Kann ich die BAFA-Förderung wiederholt nutzen?
Ja, aber nicht beliebig oft. Die BAFA nennt als maßgeblichen Bezugspunkt die Auszahlung der zuvor gewährten Förderung (Frist: vier Jahre).
Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn-/Nichtwohnanteil)?
Für den Nichtwohnanteil eines gemischt genutzten Gebäudes kann ein Antrag möglich sein, wenn dieser getrennt zu bilanzieren ist. Die Zuordnung einzelner Nutzungen wird dabei von der BAFA konkret beschrieben.
Welche Normversion ist „aktuell“ und was ist mit dem Update 2025?
Im GEG-Kontext werden Energiebedarfsausweise auf Basis der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) erstellt. Parallel wurde im Oktober 2025 eine überarbeitete Technische Spezifikation DIN TS 18599 veröffentlicht. Für die Praxis zählt, welche Grundlage für Ihren konkreten Anlass (Nachweis, Ausweis, Förderung) maßgeblich ist.