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Energieaudit DIN EN 16247-1 das mehr kann als „Haken dran“

Ein Energieaudit ist für viele Unternehmen kein „Nice to have“, sondern Pflicht und Kostenhebel zugleich. Wir führen Ihr Audit nach DIN EN 16247-1 strukturiert durch, dokumentieren nachvollziehbar und liefern eine priorisierte Maßnahmen-Roadmap, die sich intern vertreten lässt.

Gewerbegebiet Audit Produktionshalle und Werkstatt

30 Minutiges Gespräch kann Ihnen tausende Euro sparen, sogar sechsstellig

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Compliance sicher. Einsparungen identifiziert. Nächste Schritte klar.

Auditpflicht nach EDL-G: Unternehmen mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 7,5 GWh/Jahr sind nach EDL-G § 8 verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

  • Bei Nicht-KMU mit Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh/Jahr gibt es die Bagatellschwelle. Dann wird die Pflicht über Feststellung und Meldung erfüllt.

EnEfG verschiebt die Relevanz in Richtung Managementsystem und Umsetzung.

  • Ab mehr als 7,5 GWh/Jahr: Pflicht zur Einführung und zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
  • Ab mehr als 2,5 GWh/Jahr: Pflicht zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen, inkl. Prüfung und Veröffentlichung.

Bußgeldrisiko

  • Wenn ein Energieaudit nicht oder nicht korrekt durchgeführt wird, kann ein Bußgeld bis 50.000 EUR im Raum stehen.
unsere Leistungen

Was Sie konkret bekommen?

…das Ergebnis, das intern tragfähig ist

  • Auditkonzept und Scope (Standorte, Systeme, Prozesse, Datenlage)
  • Vor-Ort-Begehung und Aufnahme der energetischen Ausgangssituation
  • Analyse relevanter Energieträger und Verbraucher (Gebäude, Anlagen, Prozesse, Querschnittstechnologien)
  • Maßnahmenliste mit Priorisierung
    • Wirtschaftlichkeit (z. B. Invest, Einsparung, Amortisation)
    • Aufwand und Umsetzungsreihenfolge
    • Verantwortlichkeiten und nächste Schritte
  • Management Summary für Geschäftsführung/CFO
  • Abschlussgespräch mit Klartext: Was lohnt sich, was nicht

Wir verkaufen nicht „Papier“, sondern Schutz vor Fehlentscheidungen und eine umsetzbare Struktur.

Dmitri Berdnikow Ihr Energieberater in München
Dmitri Berdnikow M.Eng.

Auditor nach DIN 16247-1

Das Foto zeigt den Energieberater Dmitri Berdnikow in seinem Büro in Gräfelfing

Ablauf des Energieaudits – Schritt für Schritt

1. Sondierung & Kick-off

In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam die betroffene Immobilie, den Auditumfang und die Ziele.
Darauf folgt ein Kick-off-Meeting, in dem alle Beteiligten über Ablauf, Termine und Methodik informiert werden.

2. Datenerfassung & Vor-Ort-Begehung

Wir erfassen den Gesamtenergieverbrauch, analysieren Hauptverbraucher, bilden Kennzahlen und dokumentieren alle relevanten Energieflüsse.

3. Analyse & Maßnahmenentwicklung

Auf Basis der Daten entwickeln wir konkrete Einsparmaßnahmen – etwa durch Rückgewinnung von Energieverlusten, Verhaltensänderungen oder technische Optimierungen.
Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung liefert Ihnen die Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen.

4. Auditbericht & Abschlussgespräch

Abschließend erstellen wir den Auditbericht gemäß DIN 16247-1 und erläutern die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch.
Auf Wunsch vertiefen wir einzelne technische Fragestellungen in einer Detailanalyse und begleiten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.

5. Update & Folgetermine

Wir treffen uns jährlich oder zweijährlich, um das Audit zu aktualisieren – so reduzieren Sie Aufwand und bleiben beim vierjährlichen Pflichtaudit deutlich effizienter.

Nicht-KMU Industriebetrieb Auditpflichtig

Für wen ist das Audit sinnvoll?

Typischen Fälle

  • Nicht-KMU ohne ISO 50001 / EMAS, die auditpflichtig sind (EDL-G)
  • Unternehmen, die Audit-Erkenntnisse in Umsetzung/Investitionen überführen wollen (statt Bericht im Ordner)
  • Unternehmen, die Richtung ISO 50001 / EMAS denken und eine saubere Datengrundlage brauchen

Für wen ist unser Audit nicht passend?

Wenn es nur um den billigsten Nachweis geht, ohne Interesse an Klarheit, Tiefe und Umsetzbarkeit, sind wir nicht der richtige Anbieter.

Für wen ist das Audit verpflichtend?

Alle Unternehmen, die nicht als KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) gelten, sind gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen – sofern kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS besteht.

Das betrifft insbesondere:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen mit hohem Energieverbrauch
  • Unternehmensgruppen mit zentraler Verwaltung
KMU Werkstatt

Förderhöhe

Das BAFA fördert Energieaudits im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme:

  • > 10.000 € Energiekosten/Jahr: 50 % Zuschuss, max. 3.000 € *

  • ≤ 10.000 € Energiekosten/Jahr: 50 % Zuschuss, max. 600 € *

➡️ Tipp: Auch kleinere Unternehmen und Kommunen profitieren von Zuschüssen zur freiwilligen Energieberatung.
*Stand 01.2025, Angaben ohne Gewähr, weiter Informationen finden Sie hier .

KMU KFZ-Werkstatt

Wer ist antragsberechtigt?

Wer gilt als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?

Förderfähig sind:

  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen (Gemeinden, Städte, Zweckverbände)

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition

    • Weniger als 250 Beschäftigte

    • Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €

  • Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch (< 500.000 kWh/Jahr)

  • Gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

KMU-Energieeinsparpotential

Ihre Vorteile eines Energieaudits mit BBP Engineering

  • Gesetzliche Anforderungen aus dem EDL-G erfüllen

  • Energiekosten senken und Wettbewerbsfähigkeit steigern

  • Anspruch auf Steuervergünstigungen nach SpaEfV sichern

  • Prozesse transparenter und Effizienzpotenziale sichtbar machen

  • Mitarbeiter für Energieeinsparung sensibilisieren

  • Grundlage für Energiemanagementsystem (ISO 50001) schaffen

  • Unabhängige Beratung durch zertifizierten Energieeffizienz-Experten

Dmitri Berdnikow

📍 BBP Engineering – Ihr Energieaudit-Partner in München & Bayern

Als erfahrene Energieeffizienz-Experten unterstützen wir Unternehmen, Kommunen und Organisationen in München, Augsburg, Ulm, Regensburg und ganz Bayern.
Wir kombinieren technisches Fachwissen, wirtschaftliche Betrachtung und praktische Umsetzbarkeit – für ein Audit, das Ihnen echten Mehrwert bietet.

➡️ Jetzt Energieaudit anfragen – wir kümmern uns um alle Schritte.

Energieaudit in München, Augsburg, Ulm, Regensburg und ganz Bayern jetzt Erstberatung vereinbaren

Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.

Vertrauen Sie auf erfahrene Energieberater aus München

Unternehmen der Zukunft 2025

Setzen Sie auf Kompetenz, Erfahrung und Qualität – mit unseren Energieberatern aus München, Stuttgart und Frankfurt am Main sind Sie in besten Händen.
Die Qualität unserer Arbeit sichern wir durch kontinuierliche Fortbildung und den aktiven Austausch in Fachnetzwerken. Als Mitglied anerkannter Fachberufsverbände wie GIH und VDI verpflichten wir uns zu höchsten Standards und einer konsensorientierten, unabhängigen Arbeitsweise.

Um sicherzustellen, dass jede Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden kann, legen wir als Sachverständige größten Wert auf Qualitätssicherung in allen Projektphasen – von der Planung bis zur Umsetzung.

Dmitri Berdnikow, M.Eng., leitet das Team mit fundierter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern ist er aktiv in der Ausbildung zukünftiger Energieberater tätig – ein Engagement, das für Fachwissen, Verantwortung und höchste Beratungsqualität steht.

Beim Big Bang KI Festival durfte die BBP Engineering GmbH die Auszeichnung als „Unternehmen der Zukunft“ entgegennehmen – und ich könnte nicht stolzer sein!
Vielen Dank an das DIIND für diese tolle Anerkennung.

➡️ Vertrauen Sie auf geprüfte Expertise und unabhängige Energieberatung in München und Bayern.

Unsere Expertise in der Presse

FAQ – Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Stand 2025)

1) Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit ist eine strukturierte, normgerechte Untersuchung der Energieflüsse, des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens oder Gebäudes. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu erkennen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.

2) Wer ist zur Durchführung verpflichtet?

Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten und keinen Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen, sind gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

3) Welche Schwellenwerte gelten für die Pflicht?

Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh/Jahr besteht die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits. Bei mehr als 7,5 GWh/Jahr ist zusätzlich der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems vorgeschrieben.

4) Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Der Stichtag bemisst sich ab dem Abschlussdatum des letzten Audits.

5) Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Nur qualifizierte und unabhängige Auditorinnen und Auditoren mit technischer, betriebswirtschaftlicher und normativer Fachkenntnis dürfen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. In der Regel sind sie bei der BAFA als Energieauditoren gelistet.

6) Gibt es Förderungen für freiwillige Energieaudits?

Ja. Freiwillige Audits können über das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1: Energieaudit“ gefördert werden.

7) Wie hoch ist die Förderung im Jahr 2025?

Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto) beträgt die Förderung 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 €. Bei Energiekosten bis 10.000 € beträgt der Zuschuss maximal 600 €.

8) Was passiert, wenn ein verpflichtetes Unternehmen kein Energieaudit durchführt?

Unternehmen, die der Pflicht nicht nachkommen, können gemäß EnEfG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

9) Welche Inhalte muss ein Energieaudit-Bericht enthalten?

Der Bericht dokumentiert den Energieeinsatz und -verbrauch, analysiert Anlagen und Prozesse, bewertet Einsparpotenziale, enthält Wirtschaftlichkeitsrechnungen und konkrete Handlungsempfehlungen.

10) Ist ein Energieaudit ausreichend oder brauche ich ein Energiemanagementsystem?

Für Unternehmen mit weniger als 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch reicht ein Energieaudit aus. Ab 7,5 GWh ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtend. Ein EnMS ermöglicht darüber hinaus eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz.

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