FAQ – Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Stand 2025)
1) Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit ist eine strukturierte, normgerechte Untersuchung der Energieflüsse, des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens oder Gebäudes. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu erkennen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.
2) Wer ist zur Durchführung verpflichtet?
Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten und keinen Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen, sind gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
3) Welche Schwellenwerte gelten für die Pflicht?
Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh/Jahr besteht die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits. Bei mehr als 7,5 GWh/Jahr ist zusätzlich der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems vorgeschrieben.
4) Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Der Stichtag bemisst sich ab dem Abschlussdatum des letzten Audits.
5) Wer darf ein Energieaudit durchführen?
Nur qualifizierte und unabhängige Auditorinnen und Auditoren mit technischer, betriebswirtschaftlicher und normativer Fachkenntnis dürfen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. In der Regel sind sie bei der BAFA als Energieauditoren gelistet.
6) Gibt es Förderungen für freiwillige Energieaudits?
Ja. Freiwillige Audits können über das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1: Energieaudit“ gefördert werden.
7) Wie hoch ist die Förderung im Jahr 2025?
Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto) beträgt die Förderung 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 €. Bei Energiekosten bis 10.000 € beträgt der Zuschuss maximal 600 €.
8) Was passiert, wenn ein verpflichtetes Unternehmen kein Energieaudit durchführt?
Unternehmen, die der Pflicht nicht nachkommen, können gemäß EnEfG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.
9) Welche Inhalte muss ein Energieaudit-Bericht enthalten?
Der Bericht dokumentiert den Energieeinsatz und -verbrauch, analysiert Anlagen und Prozesse, bewertet Einsparpotenziale, enthält Wirtschaftlichkeitsrechnungen und konkrete Handlungsempfehlungen.
10) Ist ein Energieaudit ausreichend oder brauche ich ein Energiemanagementsystem?
Für Unternehmen mit weniger als 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch reicht ein Energieaudit aus. Ab 7,5 GWh ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtend. Ein EnMS ermöglicht darüber hinaus eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz.