Energieaudit nach
DIN 16247-1

Das Energieaudit ermöglicht eine systematische Aufarbeitung der Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens. Das hat zum Ziel, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und diese zu quantifizieren. Beim Audit erfolgt eine Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Abläufe im Unternehmen. Im abschließenden Bericht werden die Ergebnisse sowie die Optimierungsmöglichkeiten dokumentiert.

Energie Auditor nach DIN 16247-1

Energieaudit ermöglicht Ihnen die ineffizienten Prozesse in Ihrem Betrieb zu identifizieren und die Energieverluste in Griff zu bekommen. 

Unabhängiger und staatlich zugelassener
Energie-Auditor für München und Umgebung

unsere Leistungen

Wir kümmern uns
um alle Schritte für Sie

Nach einem Sondierungsgespräch zur Klärung der betroffenen Immobilie und des Auditumfangs setzen wir ein Kick-off-Meeting zur Information aller Beteiligten hinsichtlich Ablauf, Terminplanung und Methodik des Energieaudits. Im nächsten Schritt führen wir die Vor-Ort-Begehung mit Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbraucher sowie von Energieverbrauchs-Kennzahlen. Ist die Ist-Aufnahme abgeschlossen, folgt die Entwicklung von Maßnahmen zur Erschließung möglicher Einsparungen (z. B. durch Verminderung und Rückgewinnung von Energieverlusten, Förderung eines bewussten Umgangs mit Energie, Änderung von Verhaltensweisen). Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Einsparvorschläge bietet eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen. Abschließend erarbeiten wir das Energieaudit-Bericht und führen eine Abschlussbesprechung durch.
Eine optionale vertiefte Analyse zur Klärung von Detailfragestellungen wie z.B. der technischen Machbarkeit bestimmter Energieeinsparmaßnahmen runden unsere Leistungen ab. Wir treffen uns jährlich bzw. zweijährlich mit Ihnen zu einem Update des Energieaudits. Dies verringert Ihren Aufwand für das reguläre alle 4 Jahre zu aktualisierende Energieaudit deutlich.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Dmitri Berdnikow M.Eng.

Auditor nach DIN 16247-7

Wer ist Auditpflichtig?

Alle deutschen Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, müssen per Gesetz seit dem 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen.

Konkret müssen die Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen – sofern sie nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Höhe der Förderung

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

1. Kommunale Träger

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische
  • kommunale Gebietskörperschaften sein
    Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

2. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die 

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
    Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.

3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.

Was haben Sie davon?

  • Sie erfüllen die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem EDL-G.
  • Sie sparen Kosten für den Energiebezug und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
  • Sie sichern sich als KMU Steuervergünstigungen im Rahmen der SpaEfV (Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen).
  • Sie erhöhen die Transparenz Ihrer Prozesse und optimieren diese.
  • Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für den sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.
  • Sie schaffen die technischen Grundlagen für die spätere Einführung eines Energiemanagementsystems.
  • Sie bekommen einen neutralen und kompetenten Partner mit anerkannter Reputation

Unverbindliche
Erstberatung

Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.

Setzen Sie auf
unsere Expertise

Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen. 

Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experten

Energie Effizienz Experte Dmitri Berdnikow

Unsere Mitgliedschaften

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner