Das Energieaudit ermöglicht eine systematische Aufarbeitung der Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens. Das hat zum Ziel, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und diese zu quantifizieren. Beim Audit erfolgt eine Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Abläufe im Unternehmen. Im abschließenden Bericht werden die Ergebnisse sowie die Optimierungsmöglichkeiten dokumentiert.
Energieaudit ermöglicht Ihnen die ineffizienten Prozesse in Ihrem Betrieb zu identifizieren und die Energieverluste in Griff zu bekommen.
Unabhängiger und staatlich zugelassener
Energie-Auditor für München und Umgebung
Nach einem Sondierungsgespräch zur Klärung der betroffenen Immobilie und des Auditumfangs setzen wir ein Kick-off-Meeting zur Information aller Beteiligten hinsichtlich Ablauf, Terminplanung und Methodik des Energieaudits. Im nächsten Schritt führen wir die Vor-Ort-Begehung mit Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbraucher sowie von Energieverbrauchs-Kennzahlen. Ist die Ist-Aufnahme abgeschlossen, folgt die Entwicklung von Maßnahmen zur Erschließung möglicher Einsparungen (z. B. durch Verminderung und Rückgewinnung von Energieverlusten, Förderung eines bewussten Umgangs mit Energie, Änderung von Verhaltensweisen). Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Einsparvorschläge bietet eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen. Abschließend erarbeiten wir das Energieaudit-Bericht und führen eine Abschlussbesprechung durch.
Eine optionale vertiefte Analyse zur Klärung von Detailfragestellungen wie z.B. der technischen Machbarkeit bestimmter Energieeinsparmaßnahmen runden unsere Leistungen ab. Wir treffen uns jährlich bzw. zweijährlich mit Ihnen zu einem Update des Energieaudits. Dies verringert Ihren Aufwand für das reguläre alle 4 Jahre zu aktualisierende Energieaudit deutlich.
Auditor nach DIN 16247-7
Alle deutschen Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, müssen per Gesetz seit dem 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen.
Konkret müssen die Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen – sofern sie nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
1. Kommunale Träger
2. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.
Wir beraten Sie unverbindlich am Telefon – buchen Sie einen Termin und wir melden uns zur vereinbarten Uhrzeit.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch ständige Fortbildung gewehrleistet. Als Mitglied der Fachberufsverbände, insbesondere GIH und VDI, haben wir uns zur Wahrung der Grundsätze konsensorientierter Arbeit verpflichtet. Um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu sichern, achten wir als Sachverständige penibel auf die Qualitätssicherung in allen Prozessen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unangefochtene Expertise. Dmitri Berdnikow M.Eng. ist als Lehrer und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer München und Oberbayern in der Ausbildung von Energieberatern berufen.
Dmitri Berdnikow M.Eng.
Energieeffizienz-Experten